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Marco Gundlach

Barrierefreiheit hört nicht bei der Website auf

Marco Gundlach··3 Min. Lesezeit·Datenschutz & Compliance

Seit Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Die Reaktion in den Betrieben, die ich kenne, verlief ziemlich einheitlich: Die Agentur prüfte die Website, ein paar Kontraste wurden nachgebessert, und damit war das Thema abgehakt.

Was in keinem dieser Projekte vorkam, waren die Werkzeuge, mit denen die eigenen Leute jeden Tag arbeiten.

Rechtlich ist das erst mal nachvollziehbar. Das Gesetz zielt auf Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher, nicht auf interne Anwendungen. Wenn Sie also nur die Vorschrift erfüllen wollen, sind Sie mit der Website tatsächlich fertig.

Ich halte das trotzdem für zu kurz gedacht, und zwar aus einem praktischen Grund.

Der Kollege, der nichts sagt

In einem Betrieb mit 80 Mitarbeitern arbeitet statistisch eine ganze Reihe von Menschen mit Einschränkungen, über die im Kollegenkreis nie gesprochen wird. Rot-Grün-Schwäche betrifft etwa jeden zwölften Mann. Dazu kommen Kollegen, deren Sehkraft mit Anfang fünfzig nachlässt, jemand mit einer Sehnenscheidenentzündung, der die Maus schlecht bedienen kann, jemand nach einer Augenoperation.

Diese Menschen melden sich in aller Regel nicht. Sie arbeiten sich durch, brauchen für dieselbe Aufgabe länger und finden irgendwann Wege, das Werkzeug zu umgehen.

Genau das habe ich bei einem Kunden gesehen. Eine selbstgebaute Anwendung zeigte den Status von Anträgen ausschließlich über einen farbigen Punkt an. Grün genehmigt, rot abgelehnt, gelb offen. Ein Sachbearbeiter mit Rot-Grün-Schwäche hat sich monatelang jeden Antrag einzeln aufgemacht, um im Detail nachzulesen, was der Punkt bedeutete. Gesagt hatte er nichts.

Bei selbstgebauten Werkzeugen passiert das häufiger als bei eingekaufter Software. Ein Hersteller hat Richtlinien und jemanden, der sich auskennt. Die Kollegin aus der Personalabteilung, die zum ersten Mal eine Anwendung baut, hat das nicht. Sie beschreibt, was das Werkzeug können soll, und Farbe als Statusanzeige ist so naheliegend, dass sie in fast jedem ersten Entwurf auftaucht.

Zwanzig Minuten, die das meiste abdecken

Farbe darf nie die einzige Information sein. Neben den grünen Punkt gehört das Wort "genehmigt". Das hilft auch dem Kollegen, der die Anwendung zum ersten Mal öffnet und die Farblogik gar nicht kennt.

Alles muss mit der Tastatur bedienbar sein. Drücken Sie einmal nur die Tabulatortaste und arbeiten Sie sich durch ein Formular. Wenn Sie dabei hängen bleiben oder nicht sehen, wo Sie gerade sind, bleibt jemand anderes dort dauerhaft hängen.

Hellgrauer Text auf weißem Grund sieht im Entwurf aufgeräumt aus und ist auf einem drei Jahre alten Bildschirm in einer hellen Halle unlesbar.

Und Fehlermeldungen müssen sagen, was zu tun ist. "Eingabe ungültig" hilft niemandem. "Bitte Datum im Format TT.MM.JJJJ eingeben" hilft allen.

Das war es im Wesentlichen. Bei einem neuen Werkzeug kostet das fast nichts, wenn man es von Anfang an mitnimmt.

Der Nutzen ist nicht die Vorschrift, die Sie ohnehin nicht betrifft. Der Nutzen ist, dass die Anwendung von allen bedient werden kann, auch von dem Kollegen, der nichts sagt. Und dass sie nicht ungenutzt bleibt, weil jemand nach drei frustrierenden Versuchen wieder zur Excel-Tabelle zurückgekehrt ist.

Wenn Sie extern etwas anbieten, das unter das Gesetz fällt, einen Kundenbereich oder eine Buchungsstrecke, ist das eine andere Nummer und gehört fachlich geprüft. Für die Werkzeuge im eigenen Haus reichen die zwanzig Minuten.

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